Betreuung für Demenzkranke
Ein immer größer werdender Anteil, der in stationären Pflegeeinrichtungen lebenden Menschen sind durch dementielle Erkrankungen beeinträchtigt.
Da die Demenz ein fortschreitender Prozess ist, verändern sich die kognitiven Möglichkeiten der Betroffenen ständig. Der Umgang mit den Dementen und die Betreuungsangebote müssen daher kontinuierlich angepasst werden, um den Möglichkeiten und Bedürfnissen des Bewohners zu entsprechen und Rechnung zu tragen.
Bei der Pflege und Betreuung demenzkranker Menschen gilt es, einen Zugang zu ihnen zu finden, um so zu einer individuell angepassten, den gesamten Menschen erfassenden, verstehenden Umgangsweise zu finden. Biografisches Wissen dient dazu, beim Bewohner nicht nur das augenblickliche Lebensumfeld und die momentane Befindlichkeit zu berücksichtigen, sondern auch die Erfahrungen der bereits gelebten, individuellen Lebensgeschichte mit einzubeziehen, durch die heutiges Erleben und Verhalten beeinflusst wird.
Dadurch wird es möglich, eine wiederkehrende Struktur zu schaffen und die Bewohner in ihren Alltagskompetenzen zu unterstützen und die gebliebenen Ressourcen zu fördern.
Wichtiger Bestandteil der Arbeit mit Dementen in unserer Pflegeeinrichtung ist die sogenannte zusätzliche Betreuung bei eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 87b SGB XI.
Pflegeheime haben mit dem Inkrafttreten des Pflegeerweiterungsgesetzes zum 1.7.2008 nach § 87b SGB XI für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung pflegebedürftiger Bewohner mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung, Anspruch auf die Vereinbarung leistungsgerechter Vergütungszuschläge.
Die Vereinbarung setzt voraus, dass die Bewohner zum anspruchsberechtigten Personenkreis nach § 45 a SGB XI gehören und dass sie, über die notwendige Versorgung hinaus, zusätzlich betreut und aktiviert werden. Das Pflegeheim muss für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung über zusätzliches Betreuungspersonal verfügen, dessen Anzahl sich an einem Personalschlüssel von 1:25 orientiert.
Zu den Aufgaben der Betreuungskräfte gehört es, den anspruchsberechtigten Bewohnern zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebote zu machen, sie zu motivieren, an den Alltagsaktivitäten teilzunehmen, und sie dabei zu unterstützen.
Ziel ist es, die Betreuung zu intensivieren und die Lebensqualität zu verbessern. Ebenso wird die Kommunikation mit anderen Menschen gefördert, Alltagsaktivitäten unterstützt und die Teilnahme am Gemeinschaftsleben ermöglicht.